- Kein zugelassenes Lebensmittel
- Eignet sich gut als Dentalkosmetika
- Passt auch als Badezusatz
Stevia Süßkraut, geschnitten – kein Lebensmittel
Die geschnittenen Stevia Blätter stammen von der Stevia Pflanze. Wir machen Sie aus rechtlichen Gründen darauf aufmerksam, dass Stevia/Süsskraut innerhalb der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist, und somit nicht zum Verzehr geeignet ist. Stevia-Produkte, zum Beispiel die geschnittenen Stevia Blätter, sind flexibel einzusetzen, jedoch schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia-Produkte aus. Entgegen der Medienberichte ist die "Steviapflanze" nicht zugelassen, sondern nur ein Extrakt aus der Pflanze. Die anderen Inhaltsstoffe der Süßkrautblätter wurden noch nicht hinreichend untersucht und geprüft.
Verwendung von Stevia Süßkraut, geschnitten
Innerhalb der EU wird Stevia, geschnitten oder gemahlen, als Dentalkosmetika, Tierzahnpflege oder Badezusatz verwendet.
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