- Nicht zugelassen als Lebensmittel
- Einsatz als Dentalkosmetika - Tierzahnpflege
- Besonderer Badezusatz
Stevia Süßkraut, gemahlen - in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen
Stevia Pulver wird aus den gemahlenen Blättern der Stevia-Pflanze hergestellt. Aus rechtlichen Gründen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Stevia/Süsskraut innerhalb der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist. Die Süßkrautblätter sind somit nicht zum Verzehr geeignet. Stevia in gemahlener Form oder andere Stevia-Produkte sind flexibel einzusetzen, jedoch schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia-Produkte aus.
Verwendung von Stevia Süßkraut, gemahlen
Innerhalb der EU wird Stevia zum Beispiel als Pulver, als Dentalkosmetika, Tierzahnpflege oder Badezusatz verwendet.
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